Der Kollege Stadler stellte vor einigen Wochen in seinem Blog die Frage danach, ob der “Verfassungsschutz” nicht insgesamt abgeschafft werden könne oder sogar müsse. Ich denke, nachdem nunmehr bekannt wurde, dass flächendeckend demokratisch gewählte Abgeordnete durch den Inlandsgeheimdienst “beobachtet” werden (was zum Glück nicht nur bei den Betroffenen Empörung hervorruft) sind wir in dieser Sache nun einen Schritt weiter.
Katze / Schwanz
“Mit der sachlich unangemessenen, folkloristisch-stereotypen Etikettierung einer rechts-terroristischen Mordserie würden ganze Bevölkerungsgruppen ausgegrenzt und die Opfer selbst in höchstem Maße diskriminiert, indem sie aufgrund ihrer Herkunft auf ein Imbissgericht reduziert werden..
so zitiert Spiegel Online heute aus der Begründung der “Unwort-Jury” für die Wahl des Begriffs “Döner-Morde” zum Unwort des Jahres. Nur folgerichtig und servicemäßig total super ist da natürlich die Verlinkung eben dieses Unworts auf eine Themenseite zu der von Neonazis verübten Mordserie, ebenfalls bei Spiegel Online. Die hat nun den ebenso originellen wie prägnanten Titel… Ach, na raten Sie doch alle mal mit!
Ja, genau richtig.
Wie war das nochmal mit der Präsidentenanklage nach Art. 61 GG?
Der erste Eintrag im neuen Jahr muss sich natürlich mit einer leidigen Altlast des alten Jahres befassen: Dem Bundespräsidenten und seiner “Eigentlich-Bin-Ich-ganz-Anders-Ich-Komm-Nur-Viel-Zu-Selten-Dazu”-Affäre rund um Mailboxen und reiche Freunde. Weiterlesen
Gewinnzusagen / Skimming/ UFOs
jurafunk Nr. 72 vom 7. Dezember 2011: Verbindlichkeit von Gewinnzusagen, missbräuchliche Abhebung von Bargeld mit EC-Karte, UFOs beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages >>>
“Keine Täuschungsabsicht”?
Ich muss doch nochmal was zu Dr. Xerox sagen, das letzte mal, hoffe ich. SPON schreibt gerade, die Staatsawanwaltschaft habe keine “Täuschungsabsicht” feststellen können und unter Anderem deswegen das Verfahren gegen Guttenberg eingestellt.
An der Meldung ist erst einmal das Wort “Täuschungsabsicht” seltsam. Denn es geht hier gar nicht um “Täuschung” – sondern darum, dass der Beschuldigte mit Wissen und wollen den Tatbestand der unberechtigten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke verwirklicht. Tatbestandsmerkmale, grob gesagt: 1. “Werk”, 2. “Nutzungshandlung”, 3. “Ohne Lizenz”, 4.”Schranken des Urheberrechts”.
Aber gehen wir mal davon aus, dass SPON diesen Vorsatz meinte und das nur ungeschickt formuliert hat (weil in den Augen des Redakteurs wohl die Frage wichtig ist: “Betrüger” oder “Kein Betrüger”, aber darum geht’s rechtlich nicht).
Man bezieht sich also auf nicht näher genannte Quellen bzw. zitiert wohl aus dem EInstellungsbescheid:
[Guttenbergs] Erklärung, er habe bei der Doktorarbeit die Übersicht verloren und wissenschaftliche Quellen nur noch sporadisch studiert, sei ‘nachvollziehbar und jedenfalls nicht zu widerlegen’
Das kann ich alles nur schwer glauben. Unabhängig von der Plausibilität dieser Aussage: § 106 UrhG ist, wie gesagt, ein Vorsatzdelikt. Fahrlässige unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ist gar nicht strafbar. Wenn der also Vorsatz fehlt (oder die StA ihn für nicht nachweisbar hält), dann fehlt aber schon der Tatverdacht. Dann muss das Verfahren ohne Wenn und Aber nach 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden.
Alles andere grenzt an Verfolgung Unschuldiger. Insoweit hat die Staatsanwaltschaft auch nicht “die Wahl”, was sie tut, zB. nach dem Motto “Wo Rauch ist, ist auch Feuer” Bußgelder zu verhängen.. Bislang sind da also mehr Fragen offen als geklärt, denn zur Erinnerung: das Verfahren wurde gegen nur gegen Zahlung einer erheblichen Geldbuße eingestellt (§ 153a StPO).
Internet-Stoppschilder: Stuss statt Nachrichten
Ich weiß, dass dieses “Internet” meiner Mutter Angst macht, obwohl die beiden sich gar nicht persönlich kennen.
Soviel Angst sogar, dass es bei meiner Mutter schon Panik auslöst, dass ihr Telefonanschluss theoretisch auch Internet “kann”, obwohl sie es praktisch gar nicht nutzt. Und “nicht braucht”.
Immer wenn ich mich frage, warum das so ist, liefern mir die RTL-”Nachrichten” die Antwort. Da heißt es z.B. heute:
“Um den Austausch von Kinderpornographie wirksam zu verhindern, hat der Bundestag gestern beschlossen, dass kinderpornographische Seiten im Internet nunmehr vollständig gelöscht werden sollen. Bisher wurden sie nur gesperrt.”
(“RTL-Aktuell”, 2.12.2011, 18:45 Uhr; Die Hervorhebung von “vollständig” symbolisiert die bedeutungsschwangere Betonung des Begriffs durch den Sprecher und Grimmepreisträger P. Kloeppel).
Das Problem dabei ist natürlich, dass es einerseits irgendwie stimmt, dass der Bundestag gestern irgendwas beschlossen hat, was mit diesem Internet zu tun hat. Und mit Kinderpornographie.
Allerdings: meint RTL offenbar (oder sagt das jedenfalls), dass bis vorgestern Kinderpornographie im Internet nicht gelöscht wurde, wenn sie entdeckt wurde - vielleicht sogar irgendwie erlaubt war. Irgendwie konnte oder sollte das wohl bisher nicht “gelöscht” werden. Sondern halt nur irgendwie gesperrt oder so.
Tatsächlich ging es gestern allerdings allein darum , dass das – niemals in Vollzug gesetzte – “Zugangserschwernisgesetz” aufgehoben wird. Das ist das Gesetz mit diesen Stoppschildern. Das gibt’s jetzt nicht mehr. Ergebnis: Ein Gesetz weniger. Nicht: eines mehr.
Oh Gott, und nun !?! Naja, nun wird mit kinderpornographischen Seiten halt weiter das gemacht, was mit ihnen vor der Einführung des Zugangserschwernisgesetzes, sowie während der Geltung dieses Gesetzes auch schon gemacht wurde:
Sie wurden und werden, Trommelwirbel: Jawohl:
Gelöscht!!!*
Deswegen: “Löschen statt Sperren“. Vielleicht gibt’s in Zukunft auch mal wieder weniger Stuss statt Nachrichten. Hier könnte man sich orientieren.
*) Übrigens immernoch nicht “vom BKA”, liebes RTL, sondern z.B. vom zuständigen ISP.
Ja, woher?
“…er saß vor einem weißen Kamin und lieferte eine deprimierende Performance von juristischer Wortdrechslerei und adeligem Selbstrechtfertigungspathos: ‘Wenn ich wüsste, dass ich das absichtlich gemacht hätte, würde ich dazu stehen. So bin ich auch erzogen worden.’
Nunja, die Sache mit der Erziehung und dem “dazu stehen”, die kann man KTG jetzt glauben – es spricht aber mehr dafür, es sein zu lassen.
In einem Punkt muss man Georg Dietz allerdings vehement widersprechen:
Es handelt sich beim Guttenbergsprech nicht um “juristische Wortdrechselei”. Es handelt sich allerhöchstens um pseudojuristisches Geschwurbel von einem, der irrtümlich meint, dass sich so “juristisch” anhört.
Aber woher sollte er es auch besser wissen.
Dr. Xerox kommt nochmal davon
Überraschend geht natürlich anders: Erwartungsgemäß hat die – ansonsten bundesweit nicht für übertriebene Nachsichtigkeit bekannte – bayerische Justiz den ehemaligen Doktor der Rechte Karl-Theodor zu Guttenberg vor einer Anklage verschont und das Strafverfahren wegen unerlaubter Verwertung urheberechtlich geschützter Werke (§ 106 Abs. 1 UrhG) gegen ihn aus Opportunitätsgründen nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldbuße vorläufig eigestellt. Ebenso wenig überraschend ist die Ahnungslosigkeit, mit der die Medien das Thema behandeln. Also, hier nochmal zum mitschreiben, was das bedeutet.
Wo Rauch ist, ist auch Feuer
Zum Thema Verdachtsberichterstattung – also: Der Berichterstattung über Menschen, die einer Straftat verdächtig sind – fällt einem ja so manches ein. Zum Beispiel, dass sie keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten und nicht den Eindruck erwecken darf, der Beschuldigte sei schon überführt.
Wie die genannten Grundsätze dann in der Realität, nunja, “umgesetzt” werden war zum Beispiel gestern Abend in der Tagesschau zu besichtigen:
Mehr Meinungsfreiheit für den Innenminister
Bundesinnenminister Friedrich (CSU) äußerte sich Am Wochenende in der FAS mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht wie folgt:
“Die Meinung einer Regierung ist halt manchmal anders als die Meinung eines Gerichts.”
Ein zu Recht empörter Frank Schirrmacher fragt heute in der FAZ, ob der Minister eigentlich wisse, was er da sage.
Ich fürchte: Ja.
