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	<description>Recht/ Medien/ IT in Wort/ Schrift/ Bild - von RA Stephan Dirks</description>
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		<title>NRW ./.  Stern: einstweilige Verfügung im Streit um angebliche Belohnungen für Blogger</title>
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		<pubDate>Thu, 10 May 2012 17:26:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Dirks</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenige Tage vor der Landtagswahl wehrt sich die Nordrhein-Westfälische Landesregierung nun offenbar auch juristisch gegen Behauptungen des Nachrichtenmagazins &#8220;Stern&#8221;, die Landesregierung habe CDU-kritische Blogger mit Werbe-Etats belohnt. Sie soll am Donnerstagabend eine einstweilige Verfügung gegen die entsprechende &#8220;Stern&#8221;-Berichterstattung erwirkt haben. &#8230; <a href="http://www.rechtzwonull.de/2012/05/10/nrw-stern-einstweilige-verfuegung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.rechtzwonull.de/wp-content/uploads/2012/05/sternde.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1339" title="sternde" src="http://www.rechtzwonull.de/wp-content/uploads/2012/05/sternde-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Wenige Tage vor der Landtagswahl wehrt sich die Nordrhein-Westfälische Landesregierung nun offenbar auch juristisch gegen Behauptungen des Nachrichtenmagazins &#8220;Stern&#8221;, die Landesregierung habe CDU-kritische Blogger mit Werbe-Etats belohnt. Sie soll am Donnerstagabend eine einstweilige Verfügung gegen die entsprechende &#8220;Stern&#8221;-Berichterstattung erwirkt haben. Diese Meldung findet sich auf den <a href="http://www.nrw.de/landesregierung/landesregierung-erwirkt-einstweilige-ver-fuegung-gegen-die-berichterstattung-des-stern-12933/">Webseiten der Landesregierung NRW</a>. Das ist eine zumindest ungewöhnliche Entwicklung &#8211; Auch weil auf den ersten Blick eine Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen einer Regierung nicht auf der Hand liegt.<br />
<span id="more-1331"></span><br />
So allgemein, wie in der verlinkten Pressemeldung beschrieben <em>(&#8220;&#8230;Damit darf das Magazin STERN nicht mehr den Verdacht erwecken, die Erteilung von fünf Aufträgen des Familienministeriums an Karl-Heinz Steinkühler und das Unternehmen steinkuehler-com stehe im Zusammenhang mit der unter dem Pseudonymen „Theobald Tiger“ und „Leo Loewe“ in dem Blog „Wir in NRW“ veröffentlichten Berichterstattung&#8230;&#8221;</em>) dürfte die Entscheidung allerdings eigentlich nicht gefasst sein. In der Regel bezieht sich ein solcher Verbotstenor auf bestimmte Formulierungen.</p>
<p>Da sich die einstweilige Verfügung auf den aktuellen &#8220;Stern&#8221; (Printausgabe) bezieht, wäre es auch durchaus denkbar, das die Auflage nunmehr zurückgezogen wird. Allerdings wird die Verfügung, wie auch immer sie konkret aussieht, erst wirksam, wenn sie dem Antragsgegner &#8211; hier also wohl dem Verlag Gruner+Jahr &#8211; zugestellt ist. Da kommt auf den Bereitschaftsdienst beim <a href="http://www.jusline.de/index.php?cpid=7d599da6d74103fea4dbbb91544559ed&amp;action=detail&amp;id=28304">AG Hamburg-Mitte</a> wohl noch Arbeit  zu heute abend.</p>
<p>Wer den Stern noch lesen möchte, muss sich also möglicherweise beeilen. Oder auf die Online-Version ausweichen, dort scheint die fragliche Berichterstattung zumindest im Moment noch abrufbar zu sein.</p>
<p><strong>Update:</strong></p>
<p>Was die Ruhrbarone <a href="http://www.ruhrbarone.de/landesregierung-erwirkt-einstweilige-verfuegung-gegen-den-stern/">hier</a> schreiben (<em>&#8220;Unsinn&#8221;</em>) halte ich für etwas gewagt. Jedenfalls muss es der Landesregierung gelungen sein, die Rechtswidrigkeit der Berichterstattung glaubhaft zu machen, zB mit eidesstattlichen Versicherungen &#8211; ansonsten wäre die e.V. nicht ergangen.</p>
<p>Wie im <a href="http://storify.com/handelsblatt/kraftgate">Recherche-Blog des Handelsblatts</a> nachzuvollziehen ist, spricht wohl auch tatsächlich einiges dafür, dass die Schlussfolgerungen des &#8220;Stern&#8221; eher kühn sind.</p>
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		<title>Jurafunk Nr. 80: Sedlmayr / Zahnarztbewertungen / Flatrate-Werbung / Pharming</title>
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		<pubDate>Thu, 10 May 2012 06:25:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Dirks</dc:creator>
				<category><![CDATA[Audio]]></category>
		<category><![CDATA[Jurafunk]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Jurafunk feiert runden Geburtstag! schon zum 80. mal besprechen Dirks + Krasemann launig aktuelle Urteile &#8211; diesmal wieder mit einem deutlichen Online-Schwerpunkt. Themen im Jurafunk Nr. 80: Die Sedlmayr-Entscheidung des BGH, Die Frage, wann ein Portal für Zahnarztbewertungen für &#8230; <a href="http://www.rechtzwonull.de/2012/05/10/jurafunk-nr-80-sedlmayr-zahnarzbewertungen-flatrate-werbun-pharming/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.rechtzwonull.de/wp-content/uploads/2009/09/IMG_8200.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-199" title="IMG_8200" src="http://www.rechtzwonull.de/wp-content/uploads/2009/09/IMG_8200-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Der Jurafunk feiert runden Geburtstag! schon zum 80. mal besprechen Dirks + Krasemann launig aktuelle Urteile &#8211; diesmal wieder mit einem deutlichen Online-Schwerpunkt. Themen im Jurafunk Nr. 80: Die <strong>Sedlmayr-Entscheidung des BGH</strong>, Die Frage, wann ein Portal für <strong>Zahnarztbewertungen</strong> für Einträge der Nutzer haftet, eine Kieler Entscheidung zur <strong>Werbung für Flatrates</strong> sowie: Sorgfaltspflichten beim Online-Banking. Viel Spass!</p>
<p><a href="http://www.jurafunk.de/assets/podcasts/jurafunk20120509.mp3">Jurafunk Nr 80</a></p>
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		<item>
		<title>Ariane F.: Notwehr vs. Medienkompetenz</title>
		<link>http://www.rechtzwonull.de/2012/04/24/ariane-f-notwehr-vs-medienkompetenz/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 09:54:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Dirks</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Meinung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ariane Friedrich ist Hochspringerin und Polizistin. Als Sportlerin hat sie einen gewissen Prominenzgrad erreicht, so dass sie noch eher einem Risiko ausgesetzt ist, das viele trifft, die in den neuen, &#8220;sozialen&#8221; Medien unterwegs sind: „Cyberstalking“ oder „Cyberbullying“, also der unerwünschten &#8230; <a href="http://www.rechtzwonull.de/2012/04/24/ariane-f-notwehr-vs-medienkompetenz/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ariane Friedrich ist Hochspringerin und Polizistin. Als Sportlerin hat sie einen gewissen Prominenzgrad erreicht, so dass sie noch eher einem Risiko ausgesetzt ist, das viele trifft, die in den neuen, &#8220;sozialen&#8221; Medien unterwegs sind: „Cyberstalking“ oder „Cyberbullying“, also der unerwünschten Kontaktaufnahme durch Dritte über das Internet, insbesondere über soziale Netzwerke.</p>
<p><span id="more-1313"></span></p>
<p>Als Friedrich dieser Tage eine Nachricht eines ihr bis dato persönlich Unbekannten über Facebook erreichte, in der es wohl um das Hervorzeigen männlicher Geschlechtsteile ging, tat die Polizistin (und offensichtlich nicht: Juristin) , was man oder frau auf den ersten Blick für angemessen halten mag: Sie veröffentlichte die die obszöne Nachricht nebst persönlichen Daten wie Namen und Wohnort des vermeintlichen Absenders, ebenfalls auf Facebook.</p>
<p>Darüber, ob diese Reaktion zielführend, richtig oder auch nur rechtlich zulässig war, streiten seitdem nicht nur Juristen im Netz. Die einen halten die Aktion für <a href="http://www.cr-online.de/blog/2012/04/23/herr-d-aus-a-darf-man-stalker-bei-facebook-namhaft-machen/">rechtlich zulässig</a> (da das Persönlichkeitsrecht des Absenders der Nachricht nach einer vorzunehmenden Abwägung zurücktreten müsse), die anderen meinen, wegen der „Prangerwirkung“ der Datenveröffentlichung habe auch das Opfer einer solchen „Kommunikationsattacke“ <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/04/22/polizistin-nutzt-facebook-als-pranger/">nicht das Recht, den vermeintlichen Täter </a>namhaft zu machen.</p>
<p>Ich meine, die besseren Argumente sprechen für die Zulässigkeit einer solchen „Notwehr“ <strong>- Vorausgesetzt allerdings:</strong> Es handelt sich bei dem vermeintlichen Absender der Nachricht auch den tatsächlichen. Die Schutzwürdigkeit des Interesses des Absenders einer offensichtlich dem Empfänger unerwünschten, obszönen Nachricht an der Vertraulichkeit der Individualkommunikation dürfte hier gegen Null gehen.</p>
<p>Gleichwohl scheint mir die eigentliche Kernfrage weniger in rechtlichen Bereich und mehr bei der Frage der Medienkompetenz zu liegen. Zwischenzeitlich <a href="http://www.internet-law.de/2012/04/darf-man-stalker-offentlich-anprangern.html#comment-13775">ist an verschiedenen Stellen</a> zu lesen, dass die rechtliche „Vorfrage“ danach, ob der an den Pranger gestellte eigentlich der „Täter“ ist, wohl nicht so einfach zu bejahen ist.</p>
<p>Angeblich wurde nämlich der Facebook Account des namhaft gemachten „Cyberstalkers“ gehackt und in seinem Namen wurden Nachrichten verschickt, die nicht aus seiner Feder stammen. Gleich lautende Nachrichten sollen nicht nur an Frau Friedrich, sondern auch an andere in der Freundesliste des &#8220;Täters&#8221; gelistete Facebook-Mitglieder gegangen sein.</p>
<p>So stellt sich der vermeintliche Fall des Stalkings derzeit möglicherweise als ein gar nicht gegen Frau Friedrich persönlich gerichteter Fall eines Account-Missbrauchs dar, der ebenso unschön wie aber eben leider auch: alltäglich ist.</p>
<p>Bei allem Verständnis für das von der unerwünschten Kommunikation getroffene Opfer muss man doch festhalten, dass die Gefahr solcher Nachrichten zwangsläufig mit der Nutzung sozialer Netzwerke einher geht.</p>
<p>Jeder Nutzer sozialer Netzwerke von „Facebook“ und „LinkedIn“ über „Twitter“ bis „Xing“ kennt derartige Kommunikation, die von einfachen Spam, über Betrugsversuche nach dem <a href="http://www.hoaxbusters.de/html/54/">4-1-9er</a> Muster bis hin zum ausgewachsenen „Identity-Theft“ reichen kann.</p>
<p>Insoweit wäre die Aktion von Frau Friedrich dann doch eher kritisch zu sehen.</p>
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		<title>Jurafunk Nr. 79: GEMA vs. YouTube, BVerfG vs. OLG Köln</title>
		<link>http://www.rechtzwonull.de/2012/04/21/jurafunk-nr-79-gema-vs-youtube-bverfg-vs-olg-koeln/</link>
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		<pubDate>Sat, 21 Apr 2012 05:26:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Dirks</dc:creator>
				<category><![CDATA[Audio]]></category>
		<category><![CDATA[IT]]></category>
		<category><![CDATA[Jurafunk]]></category>

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		<description><![CDATA[Was für eine Woche! Nach dem das Bundesverfassungsgericht dem Kölner Oberlandesgericht zunächst so einiges zur WLAN-Haftung und zum Verständnis der &#8220;Sommer unseres Lebens&#8220;-Entscheidung des BGH ins Stammbuch schrieb, folgte am Freitag (20.4.) die mit Spannung erwartete Entscheidung des LG Hamburg &#8230; <a href="http://www.rechtzwonull.de/2012/04/21/jurafunk-nr-79-gema-vs-youtube-bverfg-vs-olg-koeln/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.rechtzwonull.de/wp-content/uploads/2011/09/s2dlogo.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-864" title="s2dlogo" src="http://www.rechtzwonull.de/wp-content/uploads/2011/09/s2dlogo-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Was für eine Woche! Nach dem das Bundesverfassungsgericht dem Kölner Oberlandesgericht zunächst so einiges zur WLAN-Haftung und zum Verständnis der &#8220;<strong>Sommer unseres Lebens</strong>&#8220;-Entscheidung des BGH ins Stammbuch schrieb, folgte am Freitag (20.4.) die mit Spannung erwartete Entscheidung des LG Hamburg in Sachen <strong>GEMA ./. Youtube</strong>. Keine Frage, dass <strong>Jurafunk Nr. 79</strong> sich zuerst diesen Themen annimmt. Zur Abrundung und Beruhigung gibt&#8217;s dann auch noch was grundbodenständiges: <strong>Lotsenrecht</strong>. Viel Vergnügen!</p>
<p><a href="http://www.jurafunk.de/assets/podcasts/jurafunk20120421.mp3">http://www.jurafunk.de/assets/podcasts/jurafunk20120421.mp3</a></p>
<p><strong>Links</strong>:</p>
<ul>
<li>RA Jan A. Strunk: <a href="http://blawg.legalit.de/2012/04/17/bverfg-kassiert-olg-koln-rechtliche-anforderung-an-wlan-storerhaftung-ist-klarungsbedurftige-rechtsfrage-i-s-d-543-zpo/#more-3369">BVerfG kassiert OLG Köln: Rechtliche Voraussetzungen für WLAN-Störerhaftung noch ungeklärt</a>.</li>
<li>Interview v. Fabian Rack mit Dirks + Krasemann im Telemedicus: &#8220;<a href="http://www.telemedicus.info/article/2241-Jurafunk-Recht-geht-auch-sympathisch.html">Recht geht auch sympathisch</a>&#8220;.</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Schleswig-Holsteins &#8220;Facebook&#8221;-Seite als Regierungsfernsehen</title>
		<link>http://www.rechtzwonull.de/2012/04/19/schleswig-holsteins-facebookseite-als-regierungsfernsehen/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 13:20:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Dirks</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Meinung]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 6. Mai 2012 wird im nördlichsten Bundesland ein neuer Landtag gewählt. Der Wahlkampf tobt. CDU-Spitzenkandidat Jost de Jager und der Kieler SPD-Bürgermeister Torsten Albig liefern sich ein Kopf-an Kopf-Rennen um den Posten des nächsten Ministerpräsidenten (bei dem Albig derzeit &#8230; <a href="http://www.rechtzwonull.de/2012/04/19/schleswig-holsteins-facebookseite-als-regierungsfernsehen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 6. Mai 2012 wird im nördlichsten Bundesland ein neuer Landtag gewählt. Der Wahlkampf tobt. CDU-Spitzenkandidat <strong>Jost de Jager</strong> und der Kieler SPD-Bürgermeister <strong>Torsten Albig</strong> liefern sich ein Kopf-an Kopf-Rennen um den Posten des nächsten Ministerpräsidenten (bei dem Albig derzeit wohl deutlich gewinnen würde, wenn er direkt zur Wahl stünde; bei den jeweiligen Parteien, und die stehen ja nun einmal auf dem Wahlzettel, ist die Sache jedoch nicht so eindeutig).</p>
<p>Diese Situation sollte eigentlich dazu führen, dass offizielle Nachrichtenkanäle mit besonderer, naja, nennen wir es einmal: so eine Art  <strong>&#8220;Sensibilität und Ausgewogenheit&#8221;</strong> über dieses oder jenes Lager berichten. Erst recht an die <em>&#8220;Offizielle Seite des Landes und der Landesregierung&#8221;</em> auf Facebook dürfte man eine solche Erwartung wohl richten.</p>
<p>Diesem Anspruch trägt diese offizielle Social-Media Präsenz meines Lieblingsbundeslandes heute in folgender Form Rechnung:</p>
<p><a href="http://www.rechtzwonull.de/wp-content/uploads/2012/04/schleswigHolstein.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-1295" title="schleswigHolstein" src="http://www.rechtzwonull.de/wp-content/uploads/2012/04/schleswigHolstein.jpg" alt="" width="530" height="263" /></a> &#8220;Kurs halten&#8221;, soso. M.E. ein weiteres Beispiel für die Fragwürdigkeit  staatlich-offizieller Social-Media-Kanäle. Meinungsbildung sollte aus gutem Grund <strong>nicht</strong> von oben nach unten erfolgen, nicht nur in der &#8220;alten&#8221; Welt aus Zeitungen, Fernsehen und Radio.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Jurafunk No. 78: #bcwk12 Puts Breklum on The Map</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 06:46:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Dirks</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Wahrlich ein &#8220;Barcamp im Grünen&#8221; war das, was da am vergangenen Wochenende in Breklum, Kreis Nordfriesland, stattfand. Neben vielen anderen spannenden Sessions (näheres nachzulesen unter barcamp-wk.de und unter dem Twitter-Hashtag #bcwk12) fand hier auch wieder eine Jurafunk-Podcast-Session statt -  Diejenige &#8230; <a href="http://www.rechtzwonull.de/2012/04/02/jurafunk-nr-78-bcwk12-puts-breklum-on-the-map/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_1278" class="wp-caption aligncenter" style="width: 1010px"><a href="http://www.rechtzwonull.de/wp-content/uploads/2012/04/JF78-C_Bechtel.jpg"><img class="size-full wp-image-1278" title="JF78-C_Bechtel" src="http://www.rechtzwonull.de/wp-content/uploads/2012/04/JF78-C_Bechtel.jpg" alt="" width="1000" height="667" /></a><p class="wp-caption-text">Dirks / Diercks / Krasemann im Jurafunk #78 (Foto: Christoph Bechtel).</p></div>
<p>Wahrlich ein &#8220;Barcamp im Grünen&#8221; war das, was da am vergangenen Wochenende in <a href="http://maps.google.com/maps?q=Breklum,+Deutschland&amp;hl=de&amp;sll=37.0625,-95.677068&amp;sspn=43.528905,107.138672&amp;oq=breklum&amp;t=h&amp;hnear=Breklum,+Schleswig-Holstein,+Deutschland&amp;z=14">Breklum, Kreis Nordfriesland</a>, stattfand. Neben vielen anderen spannenden Sessions (näheres nachzulesen unter <a href="http://www.barcamp-wk.de">barcamp-wk.de</a> und unter dem Twitter-Hashtag #bcwk12) fand hier auch wieder eine Jurafunk-Podcast-Session statt -  Diejenige mit der Ordnungsnummer 78. Die beiden üblichen Verdächtigen Krasemann/ Dirks wurden diesmal tatkräftig unterstützt &#8211; wenn nicht in den Schatten gestellt &#8211; von der als <a href="https://twitter.com/#!/SocialMediaR_HH">@SocialMediaR_HH</a> bekannten Hamburger <strong>Rechtsanwältin Nina Diercks (mit &#8220;e&#8221; und insbesondere auch mit &#8220;c&#8221;).</strong></p>
<p><strong></strong><span id="more-1277"></span></p>
<p><a href="http://www.jurafunk.de/assets/podcasts/jurafunk20120401.mp3">Jurafunk Nr. 78 zu Themenschwerpunkt Fotorecht gibt es hier als MP3-Download</a></p>
<p><strong>Die Videoaufzeichnung folgt in Kürze.</strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Karawane zieht weiter</title>
		<link>http://www.rechtzwonull.de/2012/03/31/die-karawane-zieht-weiter/</link>
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		<pubDate>Sat, 31 Mar 2012 06:03:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Dirks</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Meinung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtzwonull.de/?p=1260</guid>
		<description><![CDATA[Ich kann wirklich nichts dafür, dass meine These von der mangelnden Akzeptanz rechtsstaatlicher Grundsätze im Ermittlungsverfahren so schnell Bestätigung findet. Ganz unkommentiert lassen möchte ich das aber doch nicht. Also: Ostfriesland. Zunächst die dürren Fakten zum Fall: In Emden hat es &#8230; <a href="http://www.rechtzwonull.de/2012/03/31/die-karawane-zieht-weiter/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich kann wirklich nichts dafür, dass meine These von der <a href="http://www.rechtzwonull.de/2012/03/29/rechtsstatt-bringt-sowieso-nichts/">mangelnden Akzeptanz rechtsstaatlicher Grundsätze</a> im Ermittlungsverfahren so schnell Bestätigung findet. Ganz unkommentiert lassen möchte ich das aber doch nicht. Also: Ostfriesland.</p>
<p><span id="more-1260"></span>Zunächst die dürren Fakten zum Fall: In Emden hat es ein Tötungsdelikt an einem 11-jährigen Mädchen gegeben. Am 27.3. wird ein angeblich &#8220;verdächtiger&#8221; junger Mann festgenommen. Am 30.3. wird der selbe junge Mann als &#8220;entlastet&#8221; entlassen.</p>
<p>Was dazwischen stattfindet, kann sich kein &#8220;Tatort&#8221;-Autor schlechter ausdenken. Die Staatsanwaltschaft sieht sich nach der Festnahme &#8211; wodurch auch immer &#8211; veranlasst, quasi stündlich neue Wasserstandsmeldungen zum jeweiligen Verdachtsgrad gegen den fälschlich Beschuldigten zu geben (<em>&#8220;<strong>Durch Indizien schwer belastet!&#8221;, &#8220;Kein Alibi!&#8221;, &#8220;Verstrickt sich in Widersprüche!</strong>&#8220;</em>), Medienvertreter belagern das Haus des vermeintlichen Täters. Im sozialen Netzwerk verabredet sich ein Lynchmob zur &#8220;Erstürmung&#8221; der Polizeiwache, in dem der Unschuldige sitzt, und der Mob schickt sich tatsächlich auch dazu an.</p>
<p>Im Radio &#8211; und zwar auch im nicht gerade auf Krawall gebürsteten Nachrichtensender  NDR Info &#8211; läuft als Endlosschleife der Satz</p>
<p><em>&#8220;Der Beschuldigte hat <strong>noch</strong> kein Geständnis abgelegt&#8221;.</em></p>
<p><em><strong>Noch</strong></em> Kein Geständnis! Keine Frage: Nach den ganzen schwerwiegenden Verdachtsmomenten, Indizien, Gerüchten, kriminalistischer Erfahrung und, ach ja, dem &#8220;fehlenden Alibi&#8221;, war das Geständnis nur noch eine Frage der Zeit, eine Formalie. Wie im &#8220;Tatort&#8221; eben.</p>
<p>Es fehlte eigentlich nur noch der Live-Ticker auf Spiegel Online. Oder gab es einen? Vielleicht habe ich ihn nur übersehen? Folgerichtig titelte jedenfalls  &#8221;BILD&#8221; daher am Donnerstag:</p>
<p><strong>&#8220;Polizei sicher: <em>[Name des Opfers]</em>  von Schüler getötet!&#8221;</strong></p>
<p>Tja, nun, einen Tag später ist der Schüler wieder frei, weil unschuldig, und er kann nach Hause gehen.</p>
<p>Obwohl, das letzte stimmt nicht ganz: Er kann wohl leider nicht &#8220;nach Hause&#8221;. Wie einigen Medienberichten zu entnehmen ist, befindet er sich noch in polizeilicher &#8220;Obhut&#8221;.</p>
<p>Offenbar ist ihm nicht ganz wohl dabei, einfach so nach Hause zu spazieren. Wer will es ihm verdenken, vorgestern wartete ja noch der Lnychmob auf ihn. Und der Mob ist, naja, möglicherweise durch Fakten nicht zu beeindrucken.</p>
<p>Was es in diesem Fall an Vorverurteilungen gegeben hat, sprengt für mich jede Vorstellungskraft. Die Unschuldsvermutung wurde komplett in ihr Gegenteil verkehrt (&#8220;Kein Alibi!&#8221;).</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft hat bei ihren Verlautbarungen die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten &#8211; <em><strong>eines Jugendlichen !!</strong></em> - behandelt, als wären sie schlicht nicht vorhanden; dasselbe gilt für große Teile der angeblichen &#8220;Qualitäts&#8221;-Medien.</p>
<p>Fast ausnahmslos wurden die Grundsätze der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Zul%C3%A4ssigkeit_von_%C3%84u%C3%9Ferungen_in_der_Berichterstattung#Verdachtsberichterstattung">Verdachtsberichterstattung</a> komplett ignoriert und der unschuldig Verfolgte dem Mob geradezu zum Fraß vorgeworfen.</p>
<p>Und nun? Nun stehen die<em> &#8220;Ermittler in der Kritik&#8221;</em> (Spiegel Online), Staatsanwälte ihrerseits beklagen sich über die Medien und beide sind sich einig, dass es eigentlich nur einen einzigen Schuldigen geben kann: <strong>facebook und das Internet.</strong></p>
<p>Frei nach BILD also: Wenn der Beschuldigte schon unschuldig ist, und daher seine angebliche Vorliebe für <strong><em>&#8220;brutale Ballerspiele am Computer&#8221;</em></strong> nicht mehr relevant ist, dann muss das Internet wenigstens noch für als &#8220;Verantwortlicher&#8221; für den Lynchmob herhalten.</p>
<p>Da ja aber keiner der am Verfahren oder an der Presseberichterstattung Beteiligten <em>irgendetwas</em> falsch gemacht hat (sondern eben höchstens: &#8220;Das Internet&#8221;), ist auch klar, welche Konsequenzen für &#8220;das nächste mal&#8221; gezogen werden:</p>
<p>Gar Keine.</p>
<p><strong>Edit:</strong><br />
Posts zum Thema bei <a href="http://www.lawblog.de/">Udo Vetter</a> und im <a href="http://blog.beck.de/2012/03/30/emden-oeffentlichkeitsarbeit-der-polizei-und-lynchjustiz-aufruf-gegen-unschuldigen">Beck-Blog</a>.</p>
<p><strong>Edit 2, am 1.4.2012:</strong><br />
Die nächste Festnahme eines tatverdächtigen Heranwachsenden im selben Fall, für den bis zu einer möglichen, aber keineswegs sichereren Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt. Oder in den Worten von &#8220;BamS&#8221;:</p>
<blockquote><p><strong>&#8220;Diesmal sind die Ermittler ganz sicher. &#8216;Wir sprechen jetzt nicht mehr von Indizien, sondern wegen einer DNA-Übereinstimmung von schwer belastenden Beweisen&#8217;, sagte Staatsanwalt Bernard Südbeck der BILD am SONNTAG.&#8221; </strong></p>
<p>&nbsp;</p></blockquote>
<p>- q.e.d.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Rechtsstaat bringt sowieso nichts</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Mar 2012 06:21:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Dirks</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Meinung]]></category>

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		<description><![CDATA[Kürzlich wurde ich auf diesen Artikel von Sabine Rückert auf ZEIT ONLINE aufmerksam gemacht. Er geht der Frage nach, wie realitätsnah oder -fern es in deutschen Krimiserien, speziell: den Folgen der &#8220;Tatort&#8221;-Reihe zugeht. Das Ergebnis ist erwartungsgemäß ernüchternd. Der Text &#8230; <a href="http://www.rechtzwonull.de/2012/03/29/rechtsstatt-bringt-sowieso-nichts/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kürzlich wurde ich auf <a href="http://www.zeit.de/2012/13/Krimi-Tatort/komplettansicht">diesen Artikel von Sabine Rückert auf ZEIT ONLINE</a> aufmerksam gemacht. Er geht der Frage nach, wie realitätsnah oder -fern es in deutschen Krimiserien, speziell: den Folgen der &#8220;Tatort&#8221;-Reihe zugeht. Das Ergebnis ist erwartungsgemäß ernüchternd. Der Text ist trotzdem lesenswert, auch wenn ich nun der Möglichkeit beraubt bin, selbst einen entsprechenden Blogeintrag zu posten, was ich eigentlich vorgehabt hatte (<em>Danke</em>, Steffen!). So bleiben für mich nur ein paar Ergänzungen übrig.</p>
<p><span id="more-1248"></span>Wie nicht anders zu erwarten, ergibt Rückerts Analyse in den meisten der von ihr gesichteten &#8220;Tatort&#8221;-Fällen, dass &#8220;<em>Tatort-Beamte oft nicht viel besser sind als die, die sie jagen</em>&#8220;. &#8211; Ausnahmen bestätigen die Regel.</p>
<p>Dabei greift die Autorin detailliert verschiedene Spielszenen auf, vergleicht sie mit der Rechtslage, die echte Beamte zu beachten hätten und kommt hier zu teils geradezu erschütternden Ergebnissen.</p>
<p>In einem Punkt allerdings sind (sicherlich nicht nur) &#8220;Tatort&#8221;-Krimis wohl sehr nah an der Realität:</p>
<p>Nämlich wenn es darum geht, die Einstellung <em>des Publikum</em>s zur Frage widerzuspiegeln, welchen Stellenwert rechtsstaatliche Verfahrensweisen gegenüber Beschuldigten haben, und insbesondere auch in wieweit grundlegende rechtsstaatliche Errungenschaften wie die &#8220;Unschuldsvermutung&#8221; (manche werden von ihr gehört haben) Geltung beanspruchen sollen: Nämlich &#8220;<strong>Keinen</strong>&#8221; bzw. &#8220;<strong>Nicht</strong>&#8220;.</p>
<p>Man kann die Sache also auch so drehen:</p>
<p>So beklagenswert die &#8220;Ungenauigkeiten&#8221; in Sendungen wie dem Tatort aus rechtsstaatlicher Sicht in der Regel sind, so nahe sind sie leider auch am Rechtsverständnis des Publikums (denn ansonsten würde eine am Publikumsinteresse ausgerichtete Programmplanung derartig unsinnige und vielleicht sogar &#8220;gefährliche&#8221; Drehbücher ja gar nicht hervorbringen).</p>
<p>Das Problem sind also weniger die<em> fiktiven</em> Tatort-Geschichten sondern die sich darin widerspiegelnde, <em>tatsächliche</em> mangelnde Akzeptanz rechtsstaatlicher Verfahrensgarantien.</p>
<p>Ich selbst habe in einem &#8220;Kieler&#8221;- Tatort (den ich nur deswegen relativ regelmäßig ansehe, weil es in meiner an medialer Aufmerksamkeit nicht eben reichen Wahlheimat zum guten Ton gehört, am jeweiligen Montagmorgen &#8220;Borowski&#8221; rezitieren zu können), auch schon die Dialogzeile</p>
<p><strong>&#8220;Natürlich können Sie einen Anwalt haben, aber das bringt sowieso nichts.&#8221;</strong></p>
<p>gehört. <em></em></p>
<p><em>Sowas</em> sollte eigentlich <strong>nicht</strong> nur Anwälte aufregen.</p>
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		<title>Exzentrisches Hobby</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Mar 2012 11:13:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Dirks</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Meinung]]></category>

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		<description><![CDATA[Sven Regener (Element of Crime) hat sich zur Frage des Urheberrechts im Internet positioniert. Hörenswert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/zuendfunk/regener_interview100.html">Sven Regener (Element of Crime) hat sich zur Frage des Urheberrechts im Internet positioniert.</a></p>
<p>Hörenswert.</p>
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		<title>Jurafunk 76: Abgemahnt und abgezockt?</title>
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		<pubDate>Sun, 11 Mar 2012 11:20:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Dirks</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Nummer 76&#8243; war zwar kein &#8220;runder&#8221; Geburtstag, aber trotzdem ein besonderer Jurafunk, denn er wurde &#8220;live&#8221; vor Publikum aufgezeichnet, und zwar im heise-Forum auf der CeBit 2012. Wie der Titel schon verrät, ging es um die Verfolgung von Urheberrechten im &#8230; <a href="http://www.rechtzwonull.de/2012/03/11/jurafunk-76-abgemahnt-und-abgezockt/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.rechtzwonull.de/wp-content/uploads/2012/03/jf76totale.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1228" title="jf76totale" src="http://www.rechtzwonull.de/wp-content/uploads/2012/03/jf76totale-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>&#8220;Nummer 76&#8243; war zwar kein &#8220;runder&#8221; Geburtstag, aber trotzdem ein besonderer Jurafunk, denn er wurde &#8220;live&#8221; vor Publikum aufgezeichnet, und zwar im heise-Forum auf der CeBit 2012. Wie der Titel schon verrät, ging es um die Verfolgung von Urheberrechten im Internet, speziell: um Abmahnungen von Verbrauchern, und am Ende auch darum, ob es sich hier (aus Sicht der Jurafunker Krasemann / Dirks) um &#8220;Abzocke&#8221; handelt. Mit einer für manche vielleicht überraschenden Antwort.<br />
<strong><br />
</strong></p>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/BEZCW15VwRk" frameborder="0" width="560" height="315"></iframe></p>
<p>Die Audioversion (Mit Zuschauerfragen!) ist unter <a href="http://jurafunk">www.jurafunk.de</a> abrufbar.</p>
<p><em>(Dank für die Fotos/Kameraführung an <strong>Jonathan W. Linton</strong>).</em></p>
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