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	<title>Kommentare für RechtZwoNull.de</title>
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	<description>Recht/ Medien/ IT in Wort/ Schrift/ Bild - von RA Stephan Dirks</description>
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		<title>Kommentar zu &#8220;Grundrechte sind&#8230; von Dominik Lux</title>
		<link>http://www.rechtzwonull.de/2011/10/14/grundrechte-sind/comment-page-1/#comment-626</link>
		<dc:creator>Dominik Lux</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Jan 2012 13:19:17 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;Danke. Setzen. Sechs.&quot; :-D und stimme ganz zu</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Danke. Setzen. Sechs.&#8221; <img src='http://www.rechtzwonull.de/wp-includes/images/smilies/icon_biggrin.gif' alt=':-D' class='wp-smiley' />  und stimme ganz zu</p>
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		<title>Kommentar zu Es wird alles immer schlimmer.. von Dominik Lux</title>
		<link>http://www.rechtzwonull.de/2011/10/18/es-wird-alles-immer-schlimmer/comment-page-1/#comment-625</link>
		<dc:creator>Dominik Lux</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Jan 2012 13:18:29 +0000</pubDate>
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		<description>Wie recht sie haben. Wünschte das würde auch in den Zeitungen mal so gedruckt und in den TV-Nachrichten einmal gesagt werden.

lg D. Lux</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie recht sie haben. Wünschte das würde auch in den Zeitungen mal so gedruckt und in den TV-Nachrichten einmal gesagt werden.</p>
<p>lg D. Lux</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu &#8220;Den Verfassungsschutz eines Rechtsstaats von Dominik Lux</title>
		<link>http://www.rechtzwonull.de/2012/01/28/den-verfassungsschutz-eines-rechtsstaats/comment-page-1/#comment-624</link>
		<dc:creator>Dominik Lux</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Jan 2012 13:12:32 +0000</pubDate>
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		<description>Unterschreibe ich ebenfalls sofort</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Unterschreibe ich ebenfalls sofort</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Wer glauben kann, braucht keine Gutachten von Dominik Lux</title>
		<link>http://www.rechtzwonull.de/2012/01/27/wer-glauben-kann-braucht-keine-gutachten/comment-page-1/#comment-623</link>
		<dc:creator>Dominik Lux</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Jan 2012 13:11:19 +0000</pubDate>
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		<description>In Österreich verlangen einige Politiker nach einer &quot;Liste der Schander&quot;, also einem öffentlichen Pranger. Im Visier sind säumige Steuerzahler diesmal.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In Österreich verlangen einige Politiker nach einer &#8220;Liste der Schander&#8221;, also einem öffentlichen Pranger. Im Visier sind säumige Steuerzahler diesmal.</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu über rechtzwonull.de von SDP legal &#124; Rechtsanwalt Strunk zu Gast beim “Jurafunk”…</title>
		<link>http://www.rechtzwonull.de/ueber_uns/comment-page-1/#comment-621</link>
		<dc:creator>SDP legal &#124; Rechtsanwalt Strunk zu Gast beim “Jurafunk”…</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Nov 2011 17:26:45 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Kanzlei die 60. Folge des &#8220;Jurafunk&#8220;, einem Podcast der Kollegen Henry Krasemann und Stephan Dirks aufgezeichnet. Diesmal mit einem arbeitsrechtlichen [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Kanzlei die 60. Folge des &#8220;Jurafunk&#8220;, einem Podcast der Kollegen Henry Krasemann und Stephan Dirks aufgezeichnet. Diesmal mit einem arbeitsrechtlichen [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Facebook, Datenschutz und Neues aus SchULDa von Mark</title>
		<link>http://www.rechtzwonull.de/2011/08/23/facebook-datenschutz-und-neues-aus-schulda/comment-page-1/#comment-535</link>
		<dc:creator>Mark</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Aug 2011 20:41:17 +0000</pubDate>
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		<description>Ich finde die Entscheidung per se auch nicht verkehrt. Eine eindeutige Rechtslage ist langfristig wirklich wünschenswert.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich finde die Entscheidung per se auch nicht verkehrt. Eine eindeutige Rechtslage ist langfristig wirklich wünschenswert.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Zum Saisonstart: barcamp Kiel 2011 von Christian</title>
		<link>http://www.rechtzwonull.de/2011/08/05/zum-saisonstart-barcamp-kiel-2011/comment-page-1/#comment-531</link>
		<dc:creator>Christian</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Aug 2011 05:05:31 +0000</pubDate>
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		<description>War ein klasse Event, an 2 Tagen gab es jede Menge interessante Sessions. Passend dazu natürlich das Thema Facebook und ULD.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>War ein klasse Event, an 2 Tagen gab es jede Menge interessante Sessions. Passend dazu natürlich das Thema Facebook und ULD.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Facebook, Datenschutz und Neues aus SchULDa von SD</title>
		<link>http://www.rechtzwonull.de/2011/08/23/facebook-datenschutz-und-neues-aus-schulda/comment-page-1/#comment-530</link>
		<dc:creator>SD</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Aug 2011 13:02:26 +0000</pubDate>
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		<description>Ich hatte das oben  bereits verlinkt, aber vielen Dank noch einmal für den vollständigen Text ;-).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich hatte das oben  bereits verlinkt, aber vielen Dank noch einmal für den vollständigen Text <img src='http://www.rechtzwonull.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> .</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Facebook, Datenschutz und Neues aus SchULDa von Dr. Moritz Karg</title>
		<link>http://www.rechtzwonull.de/2011/08/23/facebook-datenschutz-und-neues-aus-schulda/comment-page-1/#comment-529</link>
		<dc:creator>Dr. Moritz Karg</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Aug 2011 12:37:33 +0000</pubDate>
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		<description>Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist gemäß § 32 des Schleswig-Holsteinisches Gesetzes zum Schutz personenbezogener Informationen vom 9. Februar 2000 (LDSG SH) eine Anstalt Öffentlichen Rechts, getragen durch das Land Schleswig-Holstein, § 33 Abs. 1 LDSG SH. Aufgabe des ULD ist gemäß § 39 Abs. 1 und 2 die Einhaltung der Vorschriften des LDSG sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz bei den öffentlichen Stellen und bei nichtöffentlichen Stellen (Wirtschaft) gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BDSG) zu überwachen. Das ULD ist danach die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz für das Land Schleswig-Holstein.

Gemäß Ziffer 3.5.2 der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung (OWi-ZustVO) ist das ULD zuständig für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gemäß § 43 BDSG. Eine Zuweisung der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Telemediengesetz (TMG) wurde in die OWi-ZustVO nicht aufgenommen. Daher richtet sich die Zuständigkeit für den Erlass von Bußgeldern nach den allgemeinen, im Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten (OWiG) normierten Regeln.§ 36 Nr. 2 a) OWiG bestimmten Grundsätzen. Danach ist die fachlich zuständige oberste Landesbehörde zuständig.

Für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten gemäß § 16 TMG besteht für das Land Schleswig-Holstein eine geteilte Zuständigkeit. Die Ahndung von Verstößen gegen die Impressumspflicht nach § 16 Abs. 1 und 2 Nr. 1 TMG obliegt gemäß § 38 Abs. 6 Staatsvertrag über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein vom 13. Juni 2006 (Medienstaatsvertrag HSH) der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH). Für die Ahndung der restlichen Ordnungswidrigkeiten ist damit das ULD zuständig, da in § 45 Abs. 1 LDSG SH die Aufgaben des Innenministeriums auf das ULD im Bereich des Datenschutzes übergegangen sind.

Für die Überwachung der Einhaltung des datenschutzrechtlichen Teils des Telemediengesetzes (§ 11 – 15 TMG) sind gemäß § 59 Abs. 1 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) die nach den allgemeinen Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder zuständigen Kontrollbehörden zuständig. Sie überwachen für ihren Bereich die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen des Telemediengesetzes. Das ULD ist damit für die Überwachung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Telemediengesetzes zuständig. Diese Auffassung wird im Übrigen auch von der Kommentarliteratur gestützt: „Im nicht-öffentlichen Bereich, d.h. bei privat betriebenen Telemedien, sind im Bereich des Datenschutzes folgende Landesbehörden zuständig: […]in Schleswig-Holstein das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz“[sic!]. (Volkmann, in: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien 2. Auflage 2011, RStV § 59, Rdn. 30).

Das ULD stellt sich gerne der Kritik und Anregungen unter facebook@datenschutzzentrum.de. Außerdem werden häufig gestellte Fragen unter https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/ beantwortet.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist gemäß § 32 des Schleswig-Holsteinisches Gesetzes zum Schutz personenbezogener Informationen vom 9. Februar 2000 (LDSG SH) eine Anstalt Öffentlichen Rechts, getragen durch das Land Schleswig-Holstein, § 33 Abs. 1 LDSG SH. Aufgabe des ULD ist gemäß § 39 Abs. 1 und 2 die Einhaltung der Vorschriften des LDSG sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz bei den öffentlichen Stellen und bei nichtöffentlichen Stellen (Wirtschaft) gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BDSG) zu überwachen. Das ULD ist danach die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz für das Land Schleswig-Holstein.</p>
<p>Gemäß Ziffer 3.5.2 der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung (OWi-ZustVO) ist das ULD zuständig für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gemäß § 43 BDSG. Eine Zuweisung der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Telemediengesetz (TMG) wurde in die OWi-ZustVO nicht aufgenommen. Daher richtet sich die Zuständigkeit für den Erlass von Bußgeldern nach den allgemeinen, im Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten (OWiG) normierten Regeln.§ 36 Nr. 2 a) OWiG bestimmten Grundsätzen. Danach ist die fachlich zuständige oberste Landesbehörde zuständig.</p>
<p>Für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten gemäß § 16 TMG besteht für das Land Schleswig-Holstein eine geteilte Zuständigkeit. Die Ahndung von Verstößen gegen die Impressumspflicht nach § 16 Abs. 1 und 2 Nr. 1 TMG obliegt gemäß § 38 Abs. 6 Staatsvertrag über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein vom 13. Juni 2006 (Medienstaatsvertrag HSH) der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH). Für die Ahndung der restlichen Ordnungswidrigkeiten ist damit das ULD zuständig, da in § 45 Abs. 1 LDSG SH die Aufgaben des Innenministeriums auf das ULD im Bereich des Datenschutzes übergegangen sind.</p>
<p>Für die Überwachung der Einhaltung des datenschutzrechtlichen Teils des Telemediengesetzes (§ 11 – 15 TMG) sind gemäß § 59 Abs. 1 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) die nach den allgemeinen Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder zuständigen Kontrollbehörden zuständig. Sie überwachen für ihren Bereich die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen des Telemediengesetzes. Das ULD ist damit für die Überwachung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Telemediengesetzes zuständig. Diese Auffassung wird im Übrigen auch von der Kommentarliteratur gestützt: „Im nicht-öffentlichen Bereich, d.h. bei privat betriebenen Telemedien, sind im Bereich des Datenschutzes folgende Landesbehörden zuständig: […]in Schleswig-Holstein das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz“[sic!]. (Volkmann, in: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien 2. Auflage 2011, RStV § 59, Rdn. 30).</p>
<p>Das ULD stellt sich gerne der Kritik und Anregungen unter <a href="mailto:facebook@datenschutzzentrum.de">facebook@datenschutzzentrum.de</a>. Außerdem werden häufig gestellte Fragen unter <a href="https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/" rel="nofollow">https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/</a> beantwortet.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu ULD zu Facebook-Fanseiten und Plugins von Lutz Schneider</title>
		<link>http://www.rechtzwonull.de/2011/08/19/uld-zu-facebook-fanseiten-und-plugins/comment-page-1/#comment-524</link>
		<dc:creator>Lutz Schneider</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Aug 2011 07:39:21 +0000</pubDate>
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		<description>Die Kritik an der Datenkrake Facebook ist im Grunde richtig. Aber trotzdem sind die Drohungen gegen alle Schleswig-Holsteiner, die Plugins von Facebook verwenden, völlig weltfremd und ein Armutszeugnis für das ULD. 

Statt sich mit dem wirklichen Gegner Facebook anzulegen und auf Verbesserungen zu drängen, versuchen es Weichert und seine Leute über die Einschüchterung harmloser Facebook-Nutzer und sowie kleiner Firmen, die auf die Nutzung solcher Werbeplattformen angewiesen sind.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Kritik an der Datenkrake Facebook ist im Grunde richtig. Aber trotzdem sind die Drohungen gegen alle Schleswig-Holsteiner, die Plugins von Facebook verwenden, völlig weltfremd und ein Armutszeugnis für das ULD. </p>
<p>Statt sich mit dem wirklichen Gegner Facebook anzulegen und auf Verbesserungen zu drängen, versuchen es Weichert und seine Leute über die Einschüchterung harmloser Facebook-Nutzer und sowie kleiner Firmen, die auf die Nutzung solcher Werbeplattformen angewiesen sind.</p>
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