“Den Verfassungsschutz eines Rechtsstaats

… wünscht man sich effizient, unideologisch und ruhig ein wenig demütig. Alle Geigerzähler müssen jedenfalls ausschlagen, sobald er sich dem Parlament nähert – der Legislative –, in dem die Vertreter des Volkes sitzen, dessen Verfassung er zu schützen hat. Die Verfassung, nicht die Mehrheitsmeinung, nicht die Regierung, nicht das Vernünftige.”

Das schreibt Miriam Lau in der ZEIT vom 26.1.2012 (und hier auch auf Zeit Online), und wenn man das irgendwo unterschreiben könnte, würde ich sofort das tun.

Wer glauben kann, braucht keine Gutachten

Die Speicherung von Telekommunikationsdaten ist unverzichtbares Mittel bei der Aufklärung von Verbrechen und rettet im Ergebnis sogar Menschenleben – Dieses Mantra hört man von Seiten der nachgeordneten Stellen Deutscher Innenministerien stets, wenn es um die Vorratsdatenspeicherung geht. Wissenschaftliche Gutachten, die das Gegenteil nahelegen, darf man dagegen getrost als “Rausgeschmissenes Geld” betrachten.

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Ja.

Der Kollege Stadler stellte vor einigen Wochen in seinem Blog die Frage danach, ob der “Verfassungsschutz” nicht insgesamt abgeschafft werden könne oder sogar müsse. Ich denke, nachdem nunmehr bekannt wurde, dass flächendeckend demokratisch gewählte Abgeordnete durch den Inlandsgeheimdienst “beobachtet” werden (was zum Glück nicht nur bei den Betroffenen Empörung hervorruft) sind wir in dieser Sache nun einen Schritt weiter.

Ja, woher?

“…er saß vor einem weißen Kamin und lieferte eine deprimierende Performance von juristischer Wortdrechslerei und adeligem Selbstrechtfertigungspathos: ‘Wenn ich wüsste, dass ich das absichtlich gemacht hätte, würde ich dazu stehen. So bin ich auch erzogen worden.’

Nunja, die Sache mit der Erziehung und dem “dazu stehen”, die kann man KTG jetzt glauben – es spricht aber mehr dafür, es sein zu lassen.

In einem Punkt muss man Georg Dietz allerdings vehement widersprechen:

Es handelt sich beim Guttenbergsprech nicht um “juristische Wortdrechselei”. Es handelt sich allerhöchstens um pseudojuristisches Geschwurbel von einem, der irrtümlich meint, dass sich so “juristisch” anhört.

Aber woher sollte er es auch besser wissen.

Wo Rauch ist, ist auch Feuer

Zum Thema Verdachtsberichterstattung – also: Der Berichterstattung über Menschen, die einer Straftat verdächtig sind – fällt einem ja so manches ein. Zum Beispiel, dass sie keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten und nicht den Eindruck erwecken darf, der Beschuldigte sei schon überführt.

Wie die genannten Grundsätze dann in der Realität, nunja, “umgesetzt” werden war zum Beispiel gestern Abend in der Tagesschau zu besichtigen:

Mehr Meinungsfreiheit für den Innenminister

Bundesinnenminister Friedrich (CSU) äußerte sich Am Wochenende in der FAS mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht wie folgt:

“Die Meinung einer Regierung ist halt manchmal anders als die Meinung eines Gerichts.”

Ein zu Recht empörter Frank Schirrmacher fragt heute in der FAZ, ob der Minister eigentlich wisse, was er da sage.

Ich fürchte: Ja.

Staatstrojanerschwerpunkt auf dem Kieler Webmontag

Am 17.10. fand der 10. Kieler Webmontag des Jahres 2011 statt, aus aktuellem Anlass mit einem thematischen Schwerpunkt, nämlich dem Einsatz technischer Mittel zur Ausforschung von Informationssystemen, kurz: dem so genannten “Staatstrojaner”. Hinnerk Haardt von der HIT Information Control GmbH beleuchtete das Thema von der technischen Seite, ich selbst hatte das Vergnügen, von der rechtlichen Seite ein paar Dinge beizusteuern. Was zusammen heraus kam, war m.E. für alle Anwesenden spannend. Ich hatte vor der Veranstaltung einige Folien zusammengezimmert, die es hier zum Download gibt.

Trotz des ernsten Themas wurden natürlich auch kreative Lösungsansätze für das Dilemma diskutiert, in dem sich die LKAs befinden, namentlich der Schere zwischen den Qualitätsanforderungen an den Staatstrojaner und den zu dessen Produktion zur Verfügung stehenden, unzureichenden finanziellen Mitteln.

Zum Beispiel wurde vorgeschlagen, man möge sich ob der knappen Kassen doch einfach einen Trojaner-Baukasten in Russland kaufen. Diese Modelle seien preiswert und erwiesenermaßen zuverlässig. Zwar gebe es den Nachteil, dass alle ausgespähten Daten auch nach Russland gemeldet würden. Das sei aber bereits ein Fortschritt zum jetzigen Zustand: Im Moment können ja alle mitlesen.

ULD ruft Behörden dazu auf, rechtswidrige Infiltration von Computersystemen einzustellen

Sie haben es natürlich gemerkt: Die Überschrift ist falsch. Vollkommen aus der Luft gegriffen. Das ULD hat sich bis zum Zeitpunkt dieses Beitrages selbstverständlich nicht derartig geäußert. Stattdessen findet sich im Bereich “News” der ULD-Website Wichtigeres. “Facebook-Fanpages und -Plugins: Das ULD weiß, was es tut” ist da noch immer zu lesen. Das ist ja auch irgendwie ein viel wichtigeres Thema.
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Facebook-Fanseiten: Abschalten hilft nicht

Wie in einem Umkreis von ca. 500 Kilometern um die Kieler Holstenstraße inzwischen sattsam bekannt sein dürfte, hat das Schleswig-Holsteinische Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz, kurz ULD, vor einiger Zeit Facebook-Nutzer, die so genannte “Fanpages” nutzen, dazu aufgefordert, diese abzuschalten. Für die Hintergründe erlaube ich mir einen Verweis auf unsere Kanzleihomepage. Schade ist an der ganzen Sache, dass das Abschalten der Fanpage gar nicht hilft.

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Facebook, Datenschutz und Neues aus SchULDa

Pardon, Tippfehler, “Schilda” natürlich. Was ist da passiert? Ganz einfach: offenbar hat der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftrage beim Prüfen der großen Fragen die kleinen vergessen – die der Kompetenzen zum Beispiel.

Wie Kollege Strunk in seinem Blog überzeugend darlegt, dürfte dem Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz (ULD) die Zuständigkeit fehlen, in Sachen facebook-Plugins/ Fanseiten die in Aussicht gestellten Bußgelder wegen Verstößen gegen das Telemediengesetz (TMG) zu verhängen. Ob die an sich für den Vollzug des TMG zuständige Aufsichtsbehörde, die Medienanstalt-Hamburg-Schleswig-Holstein (MA-HSH), eine entsprechende Kompetenz ihrer Behörde sieht, darf gelinde gesagt bezweifelt werden – und wird aus den entsprechenden Kreisen auch bereits mit einem höchst inoffiziellen Schulterzucken beantwortet.  Insoweit kann man der Kollegin Diercks vom SMR-Blog auch zustimmen, wenn sie die ganze Sache als “Schildbürgerstreich” bezeichnet.

Update: Mittlerweile liegt hierzu eine Stellungnahme des ULD vor, nach der die Behörde nach wie vor von Ihrer Zuständigkeit nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 und 4 TMG ausgeht.

Update 2: Herrschende Ansicht scheint zu nunmehr zu sein, dass die Auffassung des ULD zur Zuständigkeit vertretbar ist (Stellungnahme von Dr. Karg am in den Kommentaren zu diesem Text). Der Schlüssel liegt wohl in § 45 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz SH, nach welchem die Zuständigkeit der (allgemein) zuständigen obersten Landesbehörde für Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 u. 4 TMG auf das ULD übergegangen ist.

Das mag nun rechtlich richtig sein, allerdings lässt der verworrene Weg dorthin tief blicken. An anderer Stelle gibt es allerdings neue Verwirrung, denn es soll nun – entgegen der ersten ULD-Stellungnahme – durchaus Wege geben, den Like-Button rechtskonform zu benutzen.

Ich klinke mich an dieser Stelle aus der etwas hitzigen Diskussion aus. Ich denke, es wird aus unserer Kanzlei aber bis Ende der Woche noch weitere Stellungnahmen geben (Zumal wir als Betreiber einer Fanseite in Schleswig-Holstein direkter Adressat der Angelegenheit sind).